Beratung & Genehmigung
Wir navigieren Sie sicher durch den Dschungel der Vorschriften und Genehmigungsverfahren. Mit unserer Expertise wird Ihr Laborprojekt zum Erfolg.
Kompetente Unterstützung bei allen Formalitäten
Die Errichtung eines Laborcontainers ist mit zahlreichen rechtlichen und behördlichen Anforderungen verbunden. Von der Baugenehmigung über Arbeitsschutzvorschriften bis hin zu speziellen Auflagen für Laboratorien – der Weg durch die Bürokratie kann lang und steinig sein. Doch Sie müssen diesen Weg nicht alleine gehen.
Bei Planexus verstehen wir nicht nur, wie man Labore baut, sondern auch, welche rechtlichen Rahmenbedingungen dabei zu beachten sind. Unsere Experten kennen die relevanten Vorschriften und haben langjährige Erfahrung im Umgang mit Behörden und Genehmigungsverfahren.
Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der ersten Beratung über die Antragstellung bis zur erfolgreichen Genehmigung. So können Sie sich auf das konzentrieren, was Sie am besten können: Ihre Forschung und Entwicklung.
Unsere Beratungsleistungen
Baurecht
Beratung zu baurechtlichen Anforderungen und Unterstützung bei der Baugenehmigung.
Arbeitsschutz
Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung und Gefährdungsbeurteilung.
Genehmigungsverfahren
Vorbereitung und Begleitung aller erforderlichen Genehmigungen.
Normenkompetenz
Sicherstellung der Konformität mit DIN, EN und ISO-Normen.
Baurechtliche Beratung
Die baurechtliche Einordnung von Laborcontainern ist nicht immer eindeutig und hängt von verschiedenen Faktoren ab: Ist der Container dauerhaft aufgestellt oder temporär? Handelt es sich um ein Gebäude im baurechtlichen Sinne? Welche Nutzungsklasse ist anzuwenden?
Genehmigungsfreie Aufstellung
In vielen Fällen können Laborcontainer genehmigungsfrei aufgestellt werden – insbesondere bei temporärer Nutzung oder wenn sie als bewegliche Sache eingestuft werden. Wir prüfen die Voraussetzungen und beraten Sie zur optimalen Vorgehensweise.
Baugenehmigung
Wenn eine Baugenehmigung erforderlich ist, unterstützen wir Sie bei der Erstellung aller erforderlichen Unterlagen: Bauantragsformulare, Lageplan, Grundrisse, Ansichten, Baubeschreibung, statische Berechnungen und Brandschutzkonzept. Wir begleiten das Verfahren und stehen als Ansprechpartner für die Behörden zur Verfügung.
Bebauungsplankonformität
Die Aufstellung eines Laborcontainers muss mit dem Bebauungsplan vereinbar sein. Wir prüfen die planungsrechtlichen Voraussetzungen und zeigen Wege auf, wie Ihr Projekt realisiert werden kann – auch wenn der Bebauungsplan auf den ersten Blick dagegen zu sprechen scheint.
Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
Labore sind Arbeitsstätten mit besonderen Gefahren. Die Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften ist daher nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch Ausdruck der Fürsorgepflicht gegenüber Ihren Mitarbeitern.
Wir beraten Sie zu allen Aspekten des Arbeitsschutzes im Labor:
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Technische Regeln (ASR)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und TRGS
- Biostoffverordnung (BioStoffV) für Labore mit biologischen Arbeitsstoffen
- Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) für Isotopenlabore
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für Druckgeräte und Aufzüge
- Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz
Umweltrechtliche Anforderungen
Labore können erhebliche Umweltauswirkungen haben – von der Emission gefährlicher Stoffe über das Abwasser bis hin zur Abfallentsorgung. Die Einhaltung der umweltrechtlichen Vorschriften ist daher ein wichtiger Aspekt bei der Planung und dem Betrieb eines Laborcontainers.
Immissionsschutz: Wir beraten Sie zu den Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und prüfen, ob für Ihr Labor eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich ist. Unsere Lüftungs- und Abluftsysteme sind so ausgelegt, dass die Grenzwerte sicher eingehalten werden.
Wasserrecht: Das Einleiten von Laborabwässern in die Kanalisation unterliegt strengen Vorschriften. Wir beraten Sie zur Abwasserbehandlung und unterstützen bei der Einholung der wasserrechtlichen Erlaubnis.
Abfallrecht: Die ordnungsgemäße Entsorgung von Laborabfällen ist gesetzlich geregelt. Wir helfen Ihnen bei der Erstellung eines Abfallkonzepts und vermitteln Kontakte zu zertifizierten Entsorgungsunternehmen.
Spezielle Genehmigungen für besondere Labore
Je nach Art des Labors können besondere Genehmigungen erforderlich sein:
S1- bis S4-Labore: Für Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen benötigen Sie eine Erlaubnis nach Gentechnikgesetz. Wir beraten Sie zu den baulichen und organisatorischen Anforderungen der verschiedenen Sicherheitsstufen.
BSL-2 und BSL-3 Labore: Labore für Arbeiten mit gefährlichen biologischen Arbeitsstoffen erfordern eine Anzeige oder Erlaubnis nach Biostoffverordnung. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der erforderlichen Unterlagen.
Isotopenlabore: Für den Umgang mit radioaktiven Stoffen benötigen Sie eine Genehmigung nach Strahlenschutzverordnung. Wir beraten zur baulichen Ausführung und den erforderlichen Schutzmaßnahmen.
Arzneimittelherstellung: Labore für die Herstellung von Arzneimitteln unterliegen der GMP (Good Manufacturing Practice). Wir beraten zu den baulichen Anforderungen und der Qualifizierung der Räume.
Brandschutz
Der Brandschutz ist ein zentrales Thema bei der Planung und Genehmigung von Laborcontainern. Wir erstellen Brandschutzkonzepte, die den Anforderungen der Bauordnung und der Industriebaurichtlinie entsprechen.
Unsere Brandschutzkonzepte umfassen baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz. Von der feuerwiderstandsfähigen Konstruktion über Brandmeldeanlagen bis hin zu Flucht- und Rettungswegeplänen – wir denken an alles und stimmen das Konzept mit den zuständigen Brandschutzdienststellen ab.
Kostenlose Erstberatung
Lassen Sie uns über die rechtlichen Anforderungen für Ihr Laborprojekt sprechen. Unverbindlich und kostenlos.
Beratung anfordernUnsere Expertise
- Baurecht & Genehmigungen
- Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit
- Umweltrecht
- Gentechnikrecht
- Strahlenschutz
- Brandschutz
Rechtssicherheit für Ihr Laborprojekt
Mit unserer Unterstützung meistern Sie alle behördlichen Hürden. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung.
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