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S2-Labor Anforderungen: Was Pflicht ist und was Sie sich sparen können

Boden, Waschbecken, Werkbank, Autoklav, Lüftung und die Anmeldung bei der Behörde: Was GenTSV und Biostoffverordnung für S1- und S2-Labore vorschreiben, mit Paragraf und Checkliste. Und welche teuren Extras keine Vorschrift verlangt.

Thomas Boss, Technischer Leiter Planexus

Sie planen ein Labor für Zellkultur, Mikrobiologie oder Gentechnik, und die Sicherheitsfachkraft fragt als Erstes: S1 oder S2? Von der Antwort hängt ab, welcher Boden verlegt wird, wo das Waschbecken hängt, ob eine Sicherheitswerkbank in den Raum muss und ob Sie 45 Tage auf die Behörde warten.

Kurz gesagt

Ein S2-Labor ist ein Labor der Sicherheitsstufe 2 nach Gentechnikrecht oder der Schutzstufe 2 nach Biostoffverordnung, in dem mit geringem Risiko gearbeitet wird. Pflicht sind flüssigkeitsdichte Flächen bis zum Wand-Boden-Anschluss, ein Waschbecken an der Tür, eine Augenspülung, eine Sicherheitswerkbank bei Aerosolgefahr und ein Autoklav im selben Gebäude. Schleuse, Unterdruck und HEPA-Filter gehören nicht dazu.

Die Vorgaben stehen verteilt im Gentechnikgesetz, in der Gentechnik-Sicherheitsverordnung, in der Biostoffverordnung und in mehreren Technischen Regeln. Wer danach googelt, landet meist bei Behörden-PDFs, die teils über 20 Jahre alt sind. Dieser Beitrag fasst den aktuellen Stand zusammen, jede Anforderung mit Fundstelle. Geschrieben hat ihn Thomas Boss, Technischer Leiter bei Planexus, der Laborcontainer für Pharma, Biotech und Forschung plant und baut. Deshalb geht es auch darum, was die Vorschriften auf der Baustelle bedeuten.

Was ist ein S2-Labor?

„S2“ sagt man im Labor zu zwei verschiedenen Dingen, und viele Labore fallen unter beide. Das Gentechnikrecht (GenTG und GenTSV) teilt Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen in die Sicherheitsstufen 1 bis 4 ein. Die Biostoffverordnung ordnet Bakterien, Viren, Pilze und Zellkulturen den Risikogruppen 1 bis 4 zu und leitet daraus Schutzstufen für Labore ab. Wer gentechnisch veränderte Bakterien der Risikogruppe 2 bearbeitet, muss beide Regelwerke erfüllen. Für die Planung heißt das: Die jeweils strengere Anforderung gilt.

Sicherheitsstufen und Risikogruppen im Vergleich
Stufe Gentechnik (§ 7 GenTG) Biostoffe (BioStoffV) Typisches Beispiel
1kein Risiko zu erwartenKrankheit beim Menschen unwahrscheinlichKlonierung in E. coli K12
2geringes Risikokann krank machen, Verbreitung unwahrscheinlich, meist behandelbarStaphylococcus aureus, Lentivirus-Vektoren
3mäßiges Risikoschwere Krankheit, Verbreitung möglichMycobacterium tuberculosis
4hohes Risikoschwere Krankheit, große VerbreitungsgefahrEbolavirus

Die Beispiele dienen zur Orientierung. Verbindlich ist die Einstufung Ihrer konkreten Arbeit: für Organismen in den Stellungnahmen der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS), für Biostoffe in den Technischen Regeln TRBA 460 bis 468. Im Zweifel gilt nach § 7 Abs. 1a GenTG die höhere Stufe. Was ab Stufe 3 dazukommt, beschreibt unser Beitrag BSL-2 und BSL-3 im Container.

Welche Anforderungen gelten für ein S1-Labor?

Ein S1-Labor ist schnell beschrieben. Nach Anlage 2 der GenTSV braucht es eine Kennzeichnung als Gentechnik-Arbeitsbereich der Stufe 1, leicht zu reinigende und desinfektionsmittelbeständige Arbeitsflächen, ein Waschbecken mit Seifen- und Handtuchspender, Türen mit Sichtfenster und einen Autoklav irgendwo auf dem Betriebsgelände. Fenster sollen während der Arbeit zu sein, Kittel und Straßenkleidung hängen getrennt.

Ein ordentlich ausgestattetes Standardlabor erfüllt das meist schon. Wenn absehbar ist, dass in zwei oder drei Jahren S2-Arbeiten dazukommen, planen Sie Boden und Arbeitsflächen gleich in S2-Qualität. Einen Bodenbelag im laufenden Betrieb zu tauschen kostet ein Vielfaches dessen, was die bessere Ausführung beim Bau kostet.

Welche baulichen Anforderungen hat ein S2-Labor?

Ein S2-Labor braucht flüssigkeitsdichte Flächen bis in die Ecken, ein Waschbecken an der Tür, eine Augenspülung, keine Bodenabläufe, eine Sicherheitswerkbank für alles, was Aerosole bildet, und einen Autoklav im selben Gebäude. Die Tabelle stellt GenTSV (Anlage 2, Teil A, Abschnitt II) und Biostoffverordnung (Anhang II, Schutzstufe 2) nebeneinander. „Verbindlich“ und „empfohlen“ sind die Begriffe der Biostoffverordnung. Empfohlenes müssen Sie umsetzen, wenn es die Gefährdung senkt (§ 10 BioStoffV).

Symbolbild eines S2-Labors im Laborcontainer: Sicherheitswerkbank links, fugenloser grauer Boden mit Hohlkehle, Edelstahl-Waschbecken mit Ellenbogenhebel, Spendern und Augendusche neben der Tür mit Sichtfenster und Biogefährdungszeichen, dahinter Autoklav und Inkubator
Symbolbild: ein S2-Labor im Container. Sicherheitswerkbank am ruhigen Platz, Waschbecken mit Spendern und Augendusche an der Tür, Biogefährdungszeichen, fugenloser Boden mit Hohlkehle, Autoklav im Raum.
Bauliche und technische Anforderungen an ein S2-Labor
Bauteil GenTSV, Sicherheitsstufe 2 BioStoffV, Schutzstufe 2
Boden, Wände, Arbeitsflächenflüssigkeitsdicht, inklusive angrenzender Wände und Wand-Boden-Anschlusswasserundurchlässig, leicht zu reinigen, beständig gegen Desinfektionsmittel: verbindlich
Waschbeckennahe der Tür, mit Spendern für Desinfektionsmittel, Seife und Einmalhandtücher, Armatur möglichst berührungsfreiWasch- und Dekontaminationseinrichtung: verbindlich
Augenspülungmuss vorhanden seinnach Gefährdungsbeurteilung
Abläufekeine Bodenabläufe, Ausgussbecken mit Aufkantungkeine eigene Vorgabe
SicherheitswerkbankAerosole dürfen nicht in den Raum gelangenbei Aerosolbildung: verbindlich
Autoklavin der Anlage oder im selben Gebäudeeigener Autoklav empfohlen, festgelegte Inaktivierung verbindlich
Prozessabluftvor Abgabe filtern oder thermisch behandelnnicht in den Arbeitsbereich: verbindlich
TürSichtfenster, Öffnung in Fluchtrichtung, Kennzeichnung Stufe 2 und BiogefährdungSichtfenster verbindlich, Schutzstufe und Biogefährdungssymbol an der Tür
Fensterwährend der Arbeit geschlossendürfen sich öffnen lassen, sind bei der Arbeit zu
Zugangnur Beteiligte und von der Projektleitung Ermächtigtebenannte Beschäftigte, Zugangskontrolle bei gelisteten Erregern
Abfalldicht verschlossene, gekennzeichnete Behältervor Entsorgung inaktivieren, sofern keine Fachfirma entsorgt
Notstromkeine Vorgabefür sicherheitsrelevante Geräte empfohlen

Auf dem Papier sieht das übersichtlich aus. In der Planung sind es drei Punkte, an denen Projekte immer wieder hängen bleiben.

Der Boden muss die Wand hochlaufen

„Flüssigkeitsdicht“ endet bei S2 nicht an der Bodenkante. Die GenTSV nennt ausdrücklich die angrenzenden Wände und den Wand-Boden-Anschluss, und laut einem Fachbeitrag auf baulinks.de fordert auch die DGUV Information 213-086 wasserdichte Bodenbeläge ab S2. Gebaut heißt das: fugenloser Belag, an der Wand als Hohlkehle hochgezogen, verschweißte Nähte, abgedichtete Leitungsdurchführungen und Laborzeilen, die dicht an Wand und Boden anschließen, ohne Hohlräume dahinter. Klären Sie vor der Bemusterung, welches Desinfektionsmittel Ihr Hygieneplan vorsieht. Nicht jeder Belag verträgt jedes Mittel auf Dauer.

Das Waschbecken gehört an die Tür, der Abfluss nicht in den Boden

Hände werden beim Hinausgehen gewaschen und desinfiziert, bevor jemand die Klinke anfasst. Deshalb sitzt das Waschbecken neben der Tür, am besten mit Ellenbogenhebel oder Sensor, und die Augenspülung gleich daneben. Bodenabläufe sind im S2-Bereich nicht vorgesehen, Ausgussbecken in den Arbeitsflächen brauchen eine Aufkantung. Für den Grundriss bedeutet das: Alle Wasserstellen an eine Wand, Abwasser früh mit dem Aufstellort abstimmen.

Die Sicherheitswerkbank bekommt den ruhigsten Platz

Pipettieren, Vortexen, Zentrifugieren und das Öffnen von Kulturgefäßen bilden Aerosole. Dafür ist bei S2 eine mikrobiologische Sicherheitswerkbank Pflicht, üblich ist Klasse II nach DIN EN 12469. Ihr Luftvorhang an der Arbeitsöffnung ist empfindlich: Eine Tür, ein Laufweg oder ein Zuluftauslass in der Nähe kann ihn stören. Legen Sie deshalb im Grundriss zuerst den Platz der Werkbank fest und planen Sie Tür, Zuluft und Wege drumherum. Wird im selben Raum mit Gefahrstoffen gearbeitet, kommt ein Abzug dazu. Was der leisten muss, steht im Beitrag zu Laborabzügen nach DIN EN 14175.

Was ein S2-Labor nicht braucht

Schleuse, Unterdruck und HEPA-Filter klingen nach Sicherheit und landen deshalb gern im Raumprogramm für ein S2-Labor. Vorgeschrieben ist keines davon. Anhang II der Biostoffverordnung führt für Schutzstufe 2 ausdrücklich als nicht erforderlich:

  • eine Schleuse mit gegeneinander verriegelten Türen,
  • ständigen Unterdruck im Laborbereich,
  • HEPA-Filter für Zu- und Abluft des Raums,
  • einen gasdicht abschließbaren Raum für die Begasung,
  • Duschen vor dem Verlassen des Bereichs,
  • Fenster, die sich nicht öffnen lassen.

Auch die GenTSV sieht diese Maßnahmen erst für Stufe 3 vor. Jede davon kostet Fläche, Technik und Wartung, und eine Schleuse macht jeden Gang ins Labor länger. Ich rate dazu, ein S2-Labor als S2-Labor zu planen. Wer später S3-Arbeiten plant, braucht ohnehin eine Erlaubnis und Genehmigung mit eigenen Anforderungen. Ein „S2 plus“ mit Schleuse und Unterdruck ersetzt das nicht.

Zwei Ausnahmen sind sinnvoll. Ein kleiner Vorraum zum Umkleiden erleichtert die vorgeschriebene Trennung von Schutz- und Straßenkleidung und grenzt den Bereich ab, was die Biostoffverordnung empfiehlt. Und eine Notstromversorgung für Sicherheitswerkbank und Kühlgeräte, ebenfalls empfohlen, schützt nebenbei Proben, an denen Monate Arbeit hängen. Mehr verlangt bei S2 im Normalfall keine Vorschrift. Fordert die Gefährdungsbeurteilung für eine bestimmte Tätigkeit mehr, gilt selbstverständlich die Gefährdungsbeurteilung.

Welche Lüftung braucht ein S2-Labor?

Für S2 selbst gibt es keine vorgeschriebene Luftwechselrate. Die Vorgabe kommt fast immer aus dem Gefahrstoffrecht, weil kaum ein biologisches Labor ohne Ethanol, Formaldehyd oder Desinfektionsmittel auskommt. Dann gilt die TRGS 526 „Laboratorien“ mit einem Richtwert von 25 m³ Luft pro Stunde und Quadratmeter Laborfläche. Bei 3 Metern Raumhöhe sind das gut acht Luftwechsel pro Stunde. Weniger geht nur, wenn die Gefährdungsbeurteilung das dauerhaft trägt. Dann sind Arbeiten mit größeren Mengen flüchtiger oder brennbarer Stoffe eingeschränkt, und an der Tür muss ein Hinweis auf den reduzierten Luftwechsel hängen.

Die S2-Regel „Fenster zu während der Arbeit“ macht eine Lüftungsanlage praktisch unverzichtbar. Ein voller S2-Raum mit Werkbank, Inkubatoren, Zentrifugen und Kühlschränken heizt sich im Sommer stark auf. Lüftung und Kühlung gehören deshalb in ein gemeinsames Konzept, zusammen mit Abzug und Werkbank-Abluft. Wie wir das im Container lösen, steht im Beitrag zur Klimatisierung und Lüftung im Laborcontainer. Ein leichter Unterdruck zum Flur ist erlaubt und hält Gerüche im Labor. Er sollte aber so schwach bleiben, dass beim Türöffnen kein Luftzug durch die Werkbank zieht.

Muss ein S2-Labor genehmigt werden?

Nein. Für eine gentechnische Anlage der Stufe 2 reicht eine Anmeldung bei der Landesbehörde (§ 8 Abs. 2 GenTG). Mit der Arbeit dürfen Sie 45 Tage nach Eingang beginnen, mit Zustimmung der Behörde früher (§ 12 Abs. 5 GenTG). Eine Genehmigung ist erst ab Stufe 3 vorgeschrieben.

Behördenverfahren nach Gentechnikgesetz und Biostoffverordnung
Fall Verfahren Arbeitsbeginn
S1-Anlage, erste ArbeitenAnzeige (§ 8 Abs. 2 GenTG)sofort nach Eingang (§ 12 Abs. 5a)
S2-Anlage, erste ArbeitenAnmeldung (§ 8 Abs. 2 GenTG), auf Wunsch Genehmigungnach 45 Tagen, früher mit Zustimmung (§ 12 Abs. 5)
Weitere S2-Arbeiten in angemeldeter AnlageAnzeige (§ 9 GenTG)sofort nach Eingang
S3- oder S4-AnlageAnlagengenehmigung (§ 8 Abs. 1 GenTG)nach Genehmigung
Erste gezielte Tätigkeit mit Biostoffen der Risikogruppe 2Anzeige an die Arbeitsschutzbehörde (§ 16 BioStoffV)Anzeige spätestens 30 Tage vorher
Schutzstufe 3 oder 4Erlaubnis (§ 15 BioStoffV)nach Erlaubnis

Die 45 Tage können länger werden. Die Frist ruht, solange die Behörde auf nachgeforderte Unterlagen wartet oder eine Stellungnahme der ZKBS einholt. Letzteres passiert bei Arbeiten, die noch nicht vergleichbar eingestuft sind (§ 12 Abs. 4 GenTG). Meldet sich die Behörde bis zum Fristende nicht, gilt das als Zustimmung. Der größte Hebel für Ihren Zeitplan ist deshalb eine vollständige Anmeldung beim ersten Mal: Lageplan, Grundriss, Beschreibung der Anlage, Risikobewertung, Sicherheitsmaßnahmen, Projektleitung, Beauftragter für die Biologische Sicherheit und Abfallentsorgung (§ 12 Abs. 2 mit § 10 GenTG). Die Formblätter stellen die Länder bereit, zuständig ist je nach Land etwa das Regierungspräsidium, die Bezirksregierung oder ein Landesamt.

Das Baurecht läuft getrennt. Ein Neubau, ein Umbau mit Nutzungsänderung oder ein aufgestellter Laborcontainer kann eine Baugenehmigung brauchen, die das gentechnische Verfahren nicht ersetzt. Beide Verfahren lassen sich parallel vorbereiten, sobald Grundriss und Ausstattung stehen. Was baurechtlich auf Sie zukommt, zeigt der Leitfaden zur Genehmigung von Laborcontainern.

Wie wird aus einem S1- ein S2-Labor?

Wer in einem bestehenden S1-Labor künftig S2-Arbeiten durchführen will, ändert die Anlage wesentlich. Für wesentliche Änderungen gelten bei Stufe 1 und 2 die Regeln für Anzeige und Anmeldung entsprechend (§ 8 Abs. 4 GenTG). Praktisch heißt das: Sie melden die Anlage für Stufe 2 an und warten die 45 Tage ab, bevor die ersten S2-Arbeiten beginnen.

Baulich lohnt sich vorher ein ehrlicher Rundgang mit der Tabelle oben. Typische Schwachstellen eines S1-Labors sind diese: Der Boden ist an der Wand nur mit einer Sockelleiste abgeschlossen statt mit Hohlkehle, das Waschbecken hängt in der Raummitte statt an der Tür, ein alter Bodenablauf ist noch offen, und eine Augenspülung fehlt. Kennzeichnung, Spender und Zugangsregeln sind schnell nachgerüstet. Boden und Wasserstellen dagegen bedeuten Umbau im laufenden Betrieb, und genau dann ist ein Übergangslabor im Container oft die schnellere Lösung als ein Umbau Raum für Raum.

Fünf Planungsfehler, die beim S2-Labor Zeit kosten

  1. 1. Die Einstufung kommt nach dem Grundriss. Wer erst plant und dann einstuft, baut für die falsche Stufe. Tätigkeiten und Organismen gehören an den Anfang.
  2. 2. Die Werkbank steht neben der Tür. Jeder, der den Raum betritt, stört dann ihren Luftvorhang. Umstellen geht später oft nur mit neuen Anschlüssen.
  3. 3. Die Autoklav-Frage bleibt offen. Steht im selben Gebäude keiner, muss Platz, Strom, Wasser und Abwärme für ein eigenes Gerät her. Das verschiebt den ganzen Grundriss.
  4. 4. Die Lüftung wird nach Fläche statt nach Wärmelast geplant. 25 m³ pro Stunde und Quadratmeter reichen für die Luftqualität, aber nicht automatisch für die Abwärme von Werkbank, Inkubatoren und Kühlgeräten.
  5. 5. Die Anmeldung geht unvollständig raus. Jede Nachforderung hält die 45-Tage-Frist an. Mehr zu typischen Verzögerungen steht im Beitrag Wenn das Labor zu spät kommt.

Personal und Mutterschutz

Wer gentechnisch arbeitet, bestellt eine Projektleitung und einen Beauftragten oder Ausschuss für die Biologische Sicherheit (§ 6 Abs. 4 GenTG). Dazu kommen Betriebsanweisung, Unterweisungen, Hygieneplan und Aufzeichnungen. Die TRBA 100 wurde im November 2025 neu herausgegeben und regelt Unterweisungen und Fremdfirmen jetzt ausführlicher, was auch Handwerker und Servicetechniker im S2-Bereich betrifft.

In vielen Laborbelehrungen steht, Schwangere dürften nicht ins S2-Labor. Das Gesetz ist genauer. § 11 Abs. 2 Mutterschutzgesetz verbietet Tätigkeiten, bei denen eine Schwangere mit Biostoffen der Risikogruppen 2 bis 4 so in Kontakt kommen kann, dass es für sie oder ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung bedeutet. Ausdrücklich genannt sind Rötelnvirus und Toxoplasma, und bei ausreichendem Immunschutz gilt die Gefährdung insoweit als ausgeschlossen. Ob eine Mitarbeiterin weiter im S2-Labor arbeiten kann, entscheidet also die angepasste Gefährdungsbeurteilung für ihre konkreten Tätigkeiten.

Schweiz und Österreich

In der Schweiz gilt die Einschliessungsverordnung (ESV) mit den Klassen 1 bis 4. Tätigkeiten der Klassen 1 und 2 werden gemeldet, über das Portal ECOGEN an die Kontaktstelle Biotechnologie des Bundes, und dürfen nach Eingang der Meldung beginnen. Klassen 3 und 4 brauchen eine Bewilligung. Den Arbeitsschutz regelt die SAMV. In Österreich regeln das Gentechnikgesetz (GTG) und die Verordnung biologische Arbeitsstoffe (VbA) das Thema, mit eigenen Melde- und Genehmigungswegen. Verfahren und Fristen klären Sie dort direkt mit der Behörde. Regionale Hinweise für Zürich, Basel und Wien finden Sie auf unseren Standortseiten.

S2-Labor als Laborcontainer: in Wochen statt Jahren

Laborflächen für Life-Science-Unternehmen sind in München und Berlin knapp. Der Münchner Clusterverband BioM berichtet, dass dort die Nachfrage nach Laborflächen das Angebot übersteigt, und ein Anbieter vollausgestatteter Labore nennt in diesem Bericht besonders S2-Labore als knapp. Ein Laborcontainer schafft die Fläche dort, wo sie gebraucht wird: auf dem eigenen Gelände, neben dem Institut, am Klinikum.

Die Vorschriften regeln Oberflächen, Ausstattung, Lüftung, Kennzeichnung und Organisation. Die Bauweise regeln sie nicht. Ein Laborcontainer kann deshalb als S1- oder S2-Anlage angemeldet werden. Die heiklen S2-Details gelingen im Werk sogar leichter als auf der Baustelle, weil Hohlkehle, Schweißnähte, Durchführungen und Laborzeilen in der Halle eingebaut und vor der Auslieferung geprüft werden. Planexus fertigt S1- und S2-Container im Werk Haigerloch, ein individuell geplanter Container ist typischerweise in 8 bis 14 Wochen fertig.

So greifen Fertigung und Anmeldung ineinander:

  1. 1. Raumprogramm und Einstufung: Tätigkeiten, Geräte, Stufe nach GenTG und Schutzstufe nach BioStoffV. Hier fällt auch die Autoklav-Frage.
  2. 2. Grundriss mit Werkbank zuerst: Planexus liefert Grundriss, Ausstattungsliste und Materialangaben so, dass sie direkt in Ihre Anmeldeunterlagen passen.
  3. 3. Anmeldung einreichen, Fertigung starten: Die 45 Tage der Behörde laufen, während der Container im Werk entsteht. Parallel klären Sie Baugenehmigung, Fundament und Anschlüsse.
  4. 4. Aufstellen, anschließen, Werkbank prüfen: Danach Unterweisung und Start der Arbeiten. Wie ein Projekt im Detail abläuft, zeigt unser Beitrag zum Projektablauf.

Ihr S2-Raumprogramm gemeinsam klären

Schicken Sie uns Ihre Geräteliste oder eine Skizze. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir mit Ihnen Fläche, Werkbankplatz, Autoklav, Lüftung und welche Unterlagen Ihre Anmeldung braucht.

Erstgespräch zum S2-Labor anfragen

Brauchen Sie das Labor für eine begrenzte Zeit, etwa während einer Sanierung oder bis ein Neubau fertig ist, ist ein Laborcontainer zur Miete die passende Lösung. Wie das in der Praxis aussieht, zeigt der Beitrag zum Übergangslabor. Für eine dauerhafte Erweiterung lohnt sich der Kauf. Und wer schnell eine kompakte Einheit braucht, findet im LABtoGO einen Laborcontainer mit S2-fähigem Laborraum. Forschungsgruppen in München, Berlin und an anderen Standorten finden die passenden Lösungen auf unseren Seiten für Pharma und Biotech und Forschung und Hochschule.

Checkliste: S2-Labor planen

  • Tätigkeiten einstufen: Sicherheitsstufe nach GenTG, Schutzstufe nach BioStoffV oder beides
  • Projektleitung und Beauftragten für die Biologische Sicherheit benennen
  • Boden fugenlos mit Hohlkehle, Arbeitsflächen und Wandanschlüsse flüssigkeitsdicht
  • Desinfektionsmittel festlegen, dann Materialien bemustern
  • Waschbecken mit Spendern an der Tür, Augenspülung daneben
  • Keine Bodenabläufe, Ausgussbecken mit Aufkantung
  • Sicherheitswerkbank Klasse II am ruhigsten Platz
  • Autoklav im selben Gebäude oder im Container, Inaktivierung festlegen
  • Lüftung nach TRGS 526 und Kühllast der Geräte gemeinsam planen
  • Tür mit Sichtfenster, Kennzeichnung Stufe 2 und Biogefährdung, Zugang beschränkt
  • Anmeldung nach § 8 GenTG und Anzeige nach § 16 BioStoffV vollständig einreichen
  • Baugenehmigung parallel klären

Über den Autor

Thomas Boss ist Gesellschafter und Technischer Leiter der Planexus GmbH in Albstadt. Er verantwortet Planung, Anlagentechnik und die schlüsselfertige Umsetzung von Laborcontainern für Pharma, Biotech, Forschung, Klinik und Krisenstäbe in Deutschland, der Schweiz und Österreich.

Quellen: Gentechnikgesetz §§ 6, 7, 8, 9, 10, 12; Gentechnik-Sicherheitsverordnung Anlage 2 Teil A, Fassung vom 12.08.2019 (BGBl. I S. 1235); Biostoffverordnung §§ 10, 15, 16 und Anhang II; Mutterschutzgesetz § 11 (alle gesetze-im-internet.de); TRBA 100, Ausgabe November 2025 (GMBl. vom 10.11.2025, geändert 19.11.2025); TRGS 526 „Laboratorien“; DGUV Information 213-086 laut baulinks.de vom 14.02.2022; Bundesamt für Gesundheit (BAG) zu Meldungen nach der Einschliessungsverordnung; BioM, „Verfügbare Laborflächen in München“. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung und keine Gefährdungsbeurteilung. Stand: 22. Oktober 2026.

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Häufige Fragen zum S1- und S2-Labor

Was ist der Unterschied zwischen einem S1- und einem S2-Labor?
Im S1-Labor wird ohne Risiko für Mensch und Umwelt gearbeitet, im S2-Labor mit geringem Risiko. Für S2 kommen flüssigkeitsdichte Flächen bis zum Wand-Boden-Anschluss hinzu, ein Waschbecken mit Desinfektionsmittelspender an der Tür, eine Augenspülung, eine Sicherheitswerkbank bei Aerosolgefahr, ein Autoklav im selben Gebäude und das Symbol für Biogefährdung an der Tür.
Ist ein S2-Labor genehmigungspflichtig?
Nein, eine Anmeldung reicht. Für eine gentechnische Anlage der Sicherheitsstufe 2 reichen Sie bei der Landesbehörde eine schriftliche Anmeldung ein (§ 8 GenTG). Arbeiten dürfen 45 Tage nach Eingang beginnen, mit Zustimmung der Behörde früher (§ 12 GenTG). Genehmigungspflichtig sind erst Stufe 3 und 4. Für den Bau selbst kann trotzdem eine Baugenehmigung nötig sein.
Braucht ein S2-Labor Unterdruck?
Nein. Anhang II der Biostoffverordnung führt den ständigen Unterdruck für Schutzstufe 2 als nicht erforderlich, und die GenTSV verlangt ihn für Sicherheitsstufe 2 ebenfalls nicht. Pflicht ist, dass Aerosole zurückgehalten werden, etwa durch eine mikrobiologische Sicherheitswerkbank, und dass kontaminierte Prozessabluft nicht ungefiltert in den Raum gelangt.
Braucht ein S2-Labor eine Schleuse?
Nein. Eine Schleuse mit gegeneinander verriegelten Türen sieht die Biostoffverordnung erst ab Schutzstufe 3 vor. Für Schutzstufe 2 empfiehlt sie, den Laborbereich von anderen Bereichen abzugrenzen. Ein kleiner Vorraum zum Umkleiden ist trotzdem praktisch, weil Schutzkleidung getrennt von Straßenkleidung aufbewahrt werden muss.
Welche Lüftung braucht ein S2-Labor?
Eine eigene Luftwechselrate für S2 gibt es nicht. Sobald im Labor mit Gefahrstoffen gearbeitet wird, gilt die TRGS 526 mit einem Richtwert von 25 Kubikmetern Luft pro Stunde und Quadratmeter Laborfläche, bei 3 Metern Raumhöhe gut acht Luftwechsel pro Stunde. Weil die Fenster während der Arbeit geschlossen bleiben, braucht ein S2-Labor in der Praxis eine Lüftungsanlage.
Muss der Autoklav im S2-Labor stehen?
Nicht im Laborraum selbst. Die GenTSV verlangt für Sicherheitsstufe 2 einen Autoklav mit ausreichender Kapazität in der gentechnischen Anlage oder im selben Gebäude. Bei einem freistehenden Laborcontainer sollten Sie früh mit der Behörde klären, ob ein Autoklav in den Container gehört oder ein Gerät im Nachbargebäude anerkannt wird.
Dürfen Schwangere im S2-Labor arbeiten?
Ein pauschales Verbot gibt es nicht. Nach § 11 Abs. 2 Mutterschutzgesetz darf eine Schwangere keinen Kontakt mit Biostoffen der Risikogruppen 2 bis 4 haben, der für sie oder ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung bedeutet. Ausdrücklich genannt sind Rötelnvirus und Toxoplasma. Bei ausreichendem Immunschutz gilt diese Gefährdung als ausgeschlossen. Entscheidend ist die Gefährdungsbeurteilung für die konkrete Tätigkeit.
Kann ein Laborcontainer als S2-Labor betrieben werden?
Ja. GenTSV und Biostoffverordnung regeln Oberflächen, Ausstattung, Lüftung, Kennzeichnung und Organisation, nicht die Bauweise. Ein Laborcontainer kann alle baulichen Punkte erfüllen und als S2-Anlage angemeldet werden. Planexus fertigt S1- und S2-Laborcontainer typischerweise in 8 bis 14 Wochen. Die 45 Tage der Anmeldung laufen parallel zur Fertigung.
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